Geeignete Rückhalteeinrichtungen – bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen.
Fahrzeugkategorisierung nach StVO (31. Nov) und KFG (36. Nov) – Stand Juni 2019.
STVO § 3. Vertrauensgrundsatz.
§ 88b. Rollerfahren
STVO § 88. Spielen auf Straßen.
STVO § 65. Benützung von Fahrrädern: Alter und Voraussetzungen