Pro und contra Radhelmpflicht für Kinder

Kinder bis 12 Jahre müssen seit 2012 einen Fahrradhelm tragen. Experten sind sich uneinig über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme. Hier eine Übersicht über die Argumente.

Straßenverkehrsordnung

Unter dem Aspekt der Sicherheit steht die Bestimmung der Novelle zur StVO, durch die seit Juni 2011 eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeführt wurde. Im Einzelnen werden damit auch Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind einen Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu geschaffenen Helmtragepflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar.

PRO RADHELMPFLICHT

ZUSTIMMUNG
Die Radhelmpflicht entspricht dem Willen der Bevölkerung. Laut einer Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) befürworten 96 Prozent der Bevölkerung die Radhelmpflicht für Kinder bis 10 Jahre. 91 Prozent wären außerdem für eine Helmpflicht bis 15 Jahre.

SICHERHEIT
Jährlich erleiden rund 2000 Kinder nach Stürzen mit dem Rad Kopfverletzungen. Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit könnten 900 Kopfverletzungen bei Kinder pro Jahr mit der Helmpflicht verhindert werden. Bei Kindern sei außerdem das Kopfverletzungsrisiko aufgrund ihrer Körperproportionen und ihrer Reaktionsmuster größer.

BEWEGUNG/PÄDAGOGIK
Die Auswirkungen auf die Radfahrhäufigkeit sei bei einer Helmpflicht nur für Kinder nicht vergleichbar mit einer allgemeinen Helmpflicht. 75 Prozent aller Kinder sind bereits mit Helm unterwegs – es ist daher nicht zu erwarten, dass die Helmpflicht Kinder vom Fahrradfahren abhält.

CONTRA RADHELMPFLICHT

ZUSTIMMUNG
Die EU-Kommission hat die Radhelmpflicht für Kinder nicht in das EU- Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020 aufgenommen, da die Ergebnisse der einschlägigen Studien kontrovers sind („research carried out until now produced contrastive results“). Auch der Verkehrsclub Österreich und alle wichtigen österreichischen Radverbände lehnen die Radhelmpflicht für Kinder ab.

SICHERHEIT
Die Zahlen, auf die sich die KfV-Studie stützt, stammen aus der Freizeitunfall-Statistik. Unfälle, bei denen Kinder mit Fahrzeugen zusammengestoßen sind, wurden nicht berücksichtigt. Für solche Unfälle sind Radhelme auch nicht ausgelegt, sie bieten dafür nur beschränkten Schutz.
Nur eine internationale Studie kommt zu dem Schluss, dass die Radhelmpflicht sinnvoll ist, einige andere können keinen Effekt nachweisen. Die meisten Studien unterscheiden nicht zwischen Kindern und Erwachsenen.
In der vielbeachteten Studie von Ian Walker (University of Bath, UK) kamen Autofahrer Radfahrern mit  Radhelm beim Überholen näher als  Radfahrern ohne Radhelm (Walker I, Drivers overtaking bicyclists: Objective data on the effects of riding position, helmet use, vehicle type and apparent gender, University Bath, 2006).

BEWEGUNG/PÄDAGOGIK
In der Erziehung ist Vorbildwirkung ein wesentliches Element. Welche Vorbildwirkung ergibt sich, wenn es keine allgemeine Radhelmpflicht gibt? Werden Kinder mit 12 Jahren auch weiterhin den Helm verwenden, oder werden sie ihn als nur für die  „Kleinen“ notwendiges Übel ablehnen?
Die Kinder dürfen mit dem Radfahrausweis ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit dem Rad am Verkehr allein teilnehmen. Doch ab dem 12. Lebensjahr gilt die geplante Radhelmpflicht nicht mehr.

Straßenverkehrsordnung

Unter dem Aspekt der Sicherheit steht die Bestimmung der Novelle zur StVO, durch die seit Juni 2011 eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeführt wurde. Im Einzelnen werden damit auch Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind einen Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu geschaffenen Helmtragepflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar.