Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Mit dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960 wurden die Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen.Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.

RIS - Straßenverkehrsordnung 1960

§ 68. Verhalten der Radfahrer.

(6) Kinder unter 12 Jahren müssen beim Rad fahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen. Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist. Wer ein Kind beim Rad fahren beaufsichtigt, auf einem Fahrrad mitführt oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss dafür sorgen, dass das Kind den Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebraucht. Im Falle eines Verkehrsunfalls begründet das Nichttragen des Helms kein Mitverschulden im Sinne des § 1304 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, an den Folgen des Unfalls.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Mit dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960 wurden die Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen.Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.

RIS - Straßenverkehrsordnung 1960